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Lawinengefahr

Bei Lawinengefahr ist die Schulleitung in Kontakt mit den lokalen und kantonalen Behörden. Über eine Schulschliessung werden die Schülerinnen und Schüler so früh wie möglich über das Kettentelefon informiert. Bei Schülerinnen und Schülern, die entlang von lawinengefährdeten Gebieten wohnen, entscheiden die Eltern nach eigenem Ermessen, ob sie ihr Kind in die Schule schicken wollen. Auf jeden Fall muss die Klassenlehrperson informiert werden.

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