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Zahnpflege

Zahnpflege

Das Schulgesetz schreibt vor, dass die Kinder des Kindergartens sowie der Primarschulklassen jährlich den Zustand ihrer Zähne untersuchen lassen müssen.

Der Schulzahnärztliche Untersuch erfolgt nicht mehr durch die Schule. Die Anmeldung des Kindes beim Zahnarzt Ihrer Wahl hat direkt durch Sie zu erfolgen. Ihr Kind erhält von der Lehrperson ein Zahnpflegeblatt, welches zum zahnärztlichen Untersuch mitzunehmen ist.

Der Untersuch ist während dem Schuljahr bis spätestens Mitte Mai vorzunehmen. Die Rechnung für den Untersuch richtet der betreffende Zahnarzt direkt an das Schulsekretariat (Gemeindekanzlei Gurtnellen).

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